Leerstandsmelder Bayern

Ab sofort können Sie uns Leerstände ganz einfach über ein Webformular mitteilen. Das Verfahren eignet sich sowohl für die Vermarktung von ganz oder teilweise leerstehenden Gewerbeimmobilien über die Website standortportal.bayern, aber auch zur internen Erfassung einer Kommune von Leerständen als Vorstufe für ortsplanerische oder städtebauliche Maßnahmen.

Über ein Webformular können Sie einen gewerblichen Leerstand wie beispielsweise Hallenflächen, Büroflächen, Einzelhandelsflächen, Hotels oder Gaststätten usw. melden. Ihre Eingaben zunächst mit einer Bestätigung über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse verifiziert. Danach erhält die Kommune und die zuständige IHK eine E-Mail über Ihre Meldung. Nach entsprechender Qualitätskontrolle und ggf. Ergänzungen wird der gewerbliche Leerstand entweder auf der Website standortportal.bayern angezeigt oder – wenn von der Kommune so gewollt - im internen System gespeichert.

Hier geht´s zum Webformular Leerstandsmelder Bayern

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 23.01.2024