Inhalt zuletzt aktualisiert am: 08.05.2024
Sonderprogramm: Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben

Sonderprogramm: Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben

Mit dem Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“ sollen Investitionsvorhaben von kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter gezielt gefördert werden, soweit sie insbesondere die haushaltsrechtlichen Anforderungen der besonderen Anstrengung und der finanziellen Erfordernis staatlicher Unterstützung erfüllen. Für das Programm gelten unter anderem folgende Voraussetzungen: Das gewerbliche Unternehmen ist ein KMU und in den Bereichen Industrie, Handwerk und sonstige Dienstleistungen tätig, das Kleinstunternehmen hat weniger als 10 Mitarbeiter (inkl. Eigentümer), das Investitionsvolumen beträgt im regulären Fördergebiet mindestens 250 TEUR und maximal 500 TEUR sowie im RmbH-Gebiet mindestens 100 TEUR und maximal 250 TEUR und es sind die bestehenden Dauerarbeitsplätze zu sichern und neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen.
Mehr Infos unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 08.05.2024