Inhalt zuletzt aktualisiert am: 19.04.2024
Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen über ESF+

Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen über ESF+

Weiterbildung wird immer wichtiger für Unternehmen und deren Beschäftigte. Was viele Unternehmerinnen und Unternehmer nicht wissen: Es gibt staatliche Förderung für die Weiterbildung der eigenen Belegschaft – aus dem Europäischen Sozialfonds Plus.

Ziel der Förderaktion ist die Anpassung der Kompetenzen der Beschäftigten an die sich wandelnden Arbeitsmarkterfordernisse sowie die Erhöhung der Beschäftigungssicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch berufliche Weiterbildung. Antragstellerinnen und Antragsteller sind Unternehmen, die mit Hilfe von Bildungsanbietern ihre eigenen Beschäftigten qualifizieren möchten. Zielgruppe sind Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens.

Gefördert wird die berufliche Fortbildung oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse von Erwerbstätigen sowie die Unterstützung bei der Einführung oder dem Ausbau von Systemen zur Fortbildung im Betrieb. Eine Förderung ist für Projekte ab einer Gruppengröße von 9 Teilnehmenden möglich.

Mehr Informationen zur Förderaktion 1.3: Betriebliche Weiterbildung finden Sie hier.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 19.04.2024