Inhalt zuletzt aktualisiert am: 17.05.2024
Förderprogramm „Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft“

Förderprogramm „Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft“

Die Tourismusbranche wurde von der Corona-Pandemie und den temporären Schließungen schwer getroffen. Um entstandene Belastungen abzufedern und einen kraftvollen Neustart zu ermöglichen, hat die Bayerische Staatsregierung das Förderprogramm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ ins Leben gerufen. Gerade jetzt nach der Öffnung der Tourismusbranche ist es wichtig, Investitionen anzustoßen, insbesondere in die Bereiche Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit, Besucherstromlenkung und Digitalisierung, sowie E-Ladepunkte.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die einem nachhaltigen, smarten, barrierefreien und ökologischen Tourismusstandort Bayern dienen. Im Einzelnen sind dies:

  • Investitionen in die Zukunftsfähigkeit kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe einschließlich einer Beratung der Betriebe über bestehende Schwächen
  • Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung
  • Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit des Marketingangebotes der Tourismusverbände und Tourismusregionen
  • E-Ladepunkte nicht nur für PKW, sondern auch für E-Bikes
  • Bereitstellung von Beratungsleistungen für Klein- und Kleinstvermieter zu Fragen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit über die regionalen Tourismusverbände

Wer wird gefördert?
Anspruchsberechtigte sind für Investitionen

  • in Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe nicht gewerbliche Beherbergungsbetriebe mit maximal 25 Gästebetten ungeachtet der Rechtsform. Die Nichtgewerblichkeit bestimmt sich danach, ob im Steuerbescheid die Einnahmen als Vermietung und Verpachtung oder Landwirtschaft behandelt werden.
  • in die Besucherstromlenkung alle Anbieter von touristischen Angeboten, Attraktionen sowie Parkmöglichkeiten ungeachtet ihrer Rechtsform
  • in die digitale Barrierefreiheit die vier Tourismusverbände und die Trägerorganisationen der 36 Tourismusregionen 
  • in E-Ladepunkte natürliche und juristische Personen die im Bereich des Tourismus tätig sind
  • in die Bereitstellung von Beratungsleistungen die regionalen Tourismusverbände

Nähere Informationen zur Antragstellung und Ansprechpartnern finden Sie unter:
https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/sonderprogramm-tourismus/

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 17.05.2024