Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen verlängert. Von nun an können Unternehmen, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, das staatliche Hilfsprogramm bis zum 31. Dezember 2020 beantragen. Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern, Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden sich hier.