Inhalt zuletzt aktualisiert am: 17.05.2024
Antragsfrist für Überbrückungshilfe Corona bis 31. Dezember verlängert!

Antragsfrist für Überbrückungshilfe Corona bis 31. Dezember verlängert!

Die Bundes­regierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungs­hilfen verlängert. Von nun an können Unternehmen, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, das staatliche Hilfsprogramm bis zum 31. Dezember 2020 beantragen. Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern, Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden sich hier.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 17.05.2024