Inhalt zuletzt aktualisiert am: 17.05.2024
Anträge für Novemberhilfe können ab sofort gestellt werden

Anträge für Novemberhilfe können ab sofort gestellt werden

Aufgrund der beschlossenen neuen Beschränkungen des öffentlichen Lebens für den Monat November wurden vom Bund für die betroffenen Branchen zusätzliche Wirtschaftshilfen in Aussicht gestellt. Die sogenannte Novemberhilfe (Überbrückungshilfe II) umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021. Die Antragstellung ist über folgende Website möglich: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

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