Betriebliche Gesundheitsförderung

Maßnahmen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement

Betriebliche Gesundheitsförderung lohnt sich! Insbesondere für große Firmen ist die Betriebliche Gesundheitsförderung mittlerweile Teil der Unternehmensstrategie. Aber auch kleine und mittelständische Betriebe können etwas für die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer tun. Doch welche Möglichkeiten gibt es zur Förderung der Mitarbeitergesundheit?

Als Orientierungshilfe für Unternehmen im Landkreis Unterallgäu haben wir für Sie eine Broschüre mit Informationen rund um das Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement zusammengestellt. In der Broschüre finden sich neben einer Auflistung potentieller Anbieter aus dem Unterallgäu und Umgebung auch verschiedene Best-Practice-Beispiele aus der Region.

Hier geht`s zur Broschüre "Betriebliches Gesundheitsmanagement"

Weitere Best-Practice Beispiele

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie weitere Best-Practice-Beispiele zu Themen wie Stressbewältigung, Bewegung, Vorsorge, Gesundheitsmanagement usw., die zeigen wie`s funktioniert.

Hier geht`s zu den Best-Practice-Beispielen des Bundesministeriums für Gesundheit.

Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Je nach Art der gesundheitsfördernden Maßnahme können zudem unterschiedliche Förderangebote in Anspruch genommen werden.

Steuerliche Unterstützung von 500 Euro pro Mitarbeiter

Seit dem 1. Januar 2009 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit steuerlich unterstützt. Bis zu 500 Euro jährlich kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter lohnsteuerfrei für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung investieren. Steuerbefreit sind Maßnahmen, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 Abs.1 SGBV und 21a SGBV genügen. Hierzu zählen z.B. Bewegungsprogramme, Ernärungsangebote, Suchtprävention und Stressbewältigung. Nicht darunter fallen die Übernahme von Beiträgen für einen Sportverein oder ein Gesundheitszentrum bzw. Fitnessstudio (siehe "Leitfaden Prävention").

Weitere Informationen unterwww.steuertipps.de

Anteilige Kostenerstattung durch Krankenkassen bei Präventionsangeboten

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Präventionsangebote sofern diese nach § 20 SGB V zertifiziert sind. Um eine anteilige Kostenerstattung durch die Krankenkassen sicher zu stellen, sollte am besten bereits im Vorfeld mit der jeweiligen Krankenkasse Kontakt aufgenommen werden. Eine mögliche Beteiligung der Krankenkasse erfolgt in der Regel nur an zertifizierten präventiven Leistungen (Kursen) nach § 20 SGB V, nicht jedoch an Kosten zu Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und ergänzenden Leistungen. 

Die Erstattung erfolgt nach erfolgreicher Teilnahme an den Kursen direkt zwischen der Krankenkasse und dem Versicherungsnehmer (Beschäftigten) oder der Krankenkasse und dem Arbeitgeber.

Weitere Informationen:
AOK - Betriebliche Gesundheitsförderung
Barmer GEK - Gesundheitsmanagement

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 28.09.2022