Nachhaltiges Flächenmanagement - Flächenrecycling und Altlastensanierung

Ein wachsender Wettbewerbsdruck um ansiedlungswillige Unternehmen veranlasst Kommunen zu weiteren Gewerbeflächenausweisungen auf ihrer eigenen Gemarkung. Da Grund und Boden jedoch nicht vermehrbar sind, stößt eine stetige Ausweisung neuer Flächen in immer mehr Gemeinden an quantitative (Topographie) und qualitative (Schutz ökologisch sensibler Flächen) Grenzen. Hinzu kommen Probleme des Landschaftsbildes und der sog. 'Zersiedelung'.

Mögliche Lösungen zur Gewährleistung eines nachhaltigen Bodenwirtschaftens sind etwa Flächenmanagement in Form von Brachflächenrecycling oder beispielsweise interkommunale Kooperation in Form von gemeinsamen Gewerbegebieten oder Gewerbeflächenpools.

Doch häufig stellt die genannte Wiedereingliederung brachliegender Grundstücke die betroffenen Gemeinden vor große Herausforderungen, insbesondere im Falle von Altlasten und den damit einhergehenden Kosten für deren Beseitigung.

Ratgeber für Kommunen und Investoren

Vor diesem Hintergrund hat das bayerische Landesamt für Umwelt einen Ratgeber für Kommunen und Investoren entwickelt. Er zeigt mit vielen Tipps zur richtigen Herangehensweise die Schritte auf, die auf dem Weg von der altlastenbehafteten Brachfläche zur neuen Flächennutzung von Bedeutung sind.

Die notwendigen Verfahrensschritte werden zudem vom Freistaat Bayern und der Europäischen Union durch eine Reihe von Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten unterstützt.

Altlastensanierung: Finanzierung und Förderung

Amtsermittlung
Die Kosten für die Ermittlungen von Amts wegen (Erhebung der Flächen zur orientierenden Untersuchung) werden i.d.R. vom Freistaat getragen. Die Kosten für die Detailuntersuchung sowie der ggf. notwendigen Sanierung sind dagegen vom Verpflichteten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG (i.d.R. Verursacher oder Grundstückseigentümer) aufzubringen. Die Verantwortlichen sind jedoch - soweit überhaupt noch feststellbar - häufig nicht zahlungsfähig. Die Kosten notwendiger Ersatzvorhaben übernehmen dann die öffentlichen Haushalte. Für diese Fälle kommen je nach Einzelfall weitere Finanzierungshilfen in Frage:

Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB mbH)
Unterstützung für Landkreise und kreisfreie Gemeinden bei der Finanzierung der Sanierung gewerblicher und industrieller Altlasten gibt es über die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB)

Finanzausgleichsgesetz
Landkreise und kreisfreie Städte können nach Artikel 7 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) ergänzende Finanzzuweisungen für Ersatzvornahmefälle erhalten. Es können Kosten erstattet werden, die eine Eigenbeteiligung der Kommunen von 2 € pro Einwohner und Jahr übersteigen. Die anstehenden Maßnahmen müssen in die Liste der fachlich vordringlichsten Vorhaben, die das Umweltministerium führt, aufgenommen sein.

Unterstützungsfonds
Die Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien regelt der Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (BayBodSchG). Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.Mai 2006 und der Verordnung über den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des BayBodSchG zum 05. Mai 2006 können die kreisangehörigen Gemeinden bei der Erkundung und Sanierung ihrer ehemaligen Hausmülldeponien finanziell entlastet werden (Für weitere Informationen hier klicken).

EU-Förderung von kommunalen Flächenrecycling-Projekten
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bietet im bayerischen Operationellen Programm (OP) im Ziel 'Investitionen in Wachstum und Beschäftigung' (IWB) 2014-2020 die Möglichkeit, kommunale Flächenrecyclingmaßnahmen zur Revitalisierung kontaminierter Flächen zu fördern. Hierfür stehen in der Programmperiode 2014 bis 2020 EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt 6 Mio. € zur Verfügung. Es folgt dem Förderprogramm 'Flächenrecycling, Altlastensanierung und Altlastenforschung' 2007-2013 nach (Für weitere Informationen zur EU-Förderung der Altlastensanierung hier klicken).

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 19.02.2019