Inhalt zuletzt aktualisiert am: 12.04.2024
Bund plant außerordentliche Wirtschaftshilfen

Bund plant außerordentliche Wirtschaftshilfen

Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und weitere Einrichtungen sollen für die vorgeschriebene temporäre Schließung kurzfristig zielgerichtete Hilfen erhalten.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro haben. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist.

Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei größeren Unternehmen gelten die Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben, so dass die Erstattung niedriger ausfallen kann. Auch junge Unternehmen werden unterstützt. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.

Detailliertere Informationen zur genauen Umsetzung sind bislang nicht bekannt. Vorläufige Informationen finden Sie in dieser Mitteilung des Bundesfinanzministeriums.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 12.04.2024