Im Mittelpunkt der verbesserten Förderprogramme, die zum 1. April 2011 eingeführt wurden, steht die Verdoppelung des Finanzierungshöchstbetrags für Darlehen mit Haftungsfreistellung im Programm "KfW-Gründerkredit - StartGeld". Der Finanzierungshöchstbetrag von 100.000 Euro - davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel, wird zukünftig den Bedarf der mesiten Existenzgünder decken können. Die KfW übernimmt im Verhältnis zu den Hausbanken 80% des Risikos.
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Für größere Gründungsvorhaben kann der "KfW-Gründerkredit - Universell" in Anspruch genommen werden. Dieser Kredit wird ohne Haftungsfreistellung gewährt. mit dem Kredit können Investitionen und Betriebsmittel einschließlich Übernahmen von Unternehmen und Unternehmensteilen in den ersten drei Jahren nach Gründung finanziert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro.
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