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Patentschutz

Wozu Patentschutz?

Das Patentrecht ist in umfangreichen Gesetztestexten auf nationaler und internationaler Ebene geregelt und trägt wesentlich zum Schutz von Innovationen und zur Förderung des Wettbewerbs bei.

Eine Erfindung wird durch ein Patent geschützt und darf für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum nur vom Patentinhaber selbst für kommerzielle Zwecke genutzt werden (Vermeidung von unerwünschter Nachahmung).

Damit soll gewährleistet werden, dass zumindest die in den meisten Fällen sehr hohen Forschungs- und Entwicklungskosten wieder erwirtschaftet werden können. Das Recht zur Benutzung einer patentierten Technik kann durch die Vergabe von Lizenzen an Dritte weitergegeben aber auch untersagt werden.

Hilfreiche Links zum Thema

Patentserver.de
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat zum wichtigen Thema Patentschutz eine eigene Homepage zusammengestellt. Hier finden sich ausführliche Informationen von der Patentanmeldung über Beratungsangebote bis zur Vermarktung von Patenten.

 

Deutsches Patent- und Markenamt
Die Anmeldung eines Patentes in Deutschland erfolgt grundsätzlich über das Deutsche Patent- und Markenamt. Ein Leitfaden zur Vorgehensweise und grundlegende Informationen stehen hier als Download zur Verfügung.

 

Das Patentgesetz
Wie muss eine Neuerung beschaffen sein, um als Patent angemeldet werden zu können? Wie lange ist die Erfindung zur ausschließlichen Eigenverwendung geschützt? Diese und weitere Fragen sind über das Patentgesetz geregelt.

 
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