Sonntag, 5.02.12 |
english
Sie sind hier: Wirtschaftsförderung Â» Gründungsberatung

Informationen für Existenzgründer

Anpacken und Durchstarten

Der Wirtschaftsraum Unterallgäu-Memmingen bietet optimale Voraussetzungen für ansiedlungswillige Unternehmen und Existenzgründer.

 

Bevor ein Gründungsvorhaben in die Tat umgesetzt werden kann, sind wichtige behördliche Schritte erforderlich. Eine sorgfältige Planung aller Anmelde- und Gründungsformalitäten sowie die rechtzeitige Vorbereitung notwendiger Formulare und Unterlagen sind hierbei die ersten wichtigen Schritte zum unternehmerischen Erfolg. Somit können bereits im Vorfeld mögliche Unannehmlichkeiten oder evtl. sogar Bußgelder vermieden werden.

Nachfolgender Überblick zeigt die wichtigsten behördlichen Erfordernisse (zugeschnitten auf den Landkreis Unterallgäu) bei einer Existenzgründung auf und steht hier als PDF-Download zur Verfügung.

 

Zudem helfen eine Reihe regionaler Institutionen bei allen Schritten in die Selbstständigkeit. (Weiterführende Informationen unter der Rubrik 'regionale Beratungsangebote')

 

     

  >> Gewerbeamt

  >> Fachverband

  >> Bauamt

  >> Handelsregister

  >> Berufsgenossenschaft

  >> Handwerkskammer

  >> Krankenkasse

  >> Finanzamt

  >> statistisches Landesamt

  >> Arbeitsamt

  >> Gewerbeaufsichtsamt

  >> Industrie- & Handelskammer

 

***

Gewerbeamt

Nach der Gewerbeordnung ist jede selbständige Tätigkeit (Ausnahmen: Freiberufler, Reisegewerbe) beim Gewerbeamt anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über das Formular GewA1 und muss bei der Gemeinde, in deren Gebiet sich das Unternehmen befindet, eingereicht werden. Die Anmeldung wird daraufhin vom Gewerbeamt an folgende Behörden weitergeleitet:

  • Finanzamt
  • Gewerbeaufsichtsamt
  • Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • Statistisches Landesamt
  • Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer

Die Kammern vertreten die Interessen der ihr angehörenden Unternehmen gegenüber dem Staat. Außerdem nehmen sie im Rahmen der Angestelltenausbildung Zwischen- und Abschlussprüfungen ab und erstellen Gutachten. Die Mitgliedschaft in der jeweiligen Kammer ist verpflichtend und kostet je nach Umsatz des Betriebes unterschiedlich viel.


***

Handelsregister

Die Eintragung im Handelsregister ist ebenfalls verpflichtend und sollte vor der Aufnahme des Geschäftsbetriebes erfolgen, da sonst bei eventuell entstandenen Verlusten die Gesellschafter persönlich haften (auch bei GmbH und AG). Von der Anmeldung befreit sind Kleingewerbetreibende (Gewerbetreibende, die nicht als Kaufleute nach § 1 Abs. 2 HGB gelten). Für die Eintragung fallen Kosten in Höhe von mindestens 250 € an. Zur Unterstützung bei der Anmeldung sollte ein Anwalt kontaktiert werden, da die Anmeldung zur Eintragung in notariell beglaubigter Form beim Amtsgericht einzureichen ist.

 

     Amtsgericht Memmingen
     Buxacher Straße 6
     87700 Memmingen
     Tel.: 8331/105-0
     Fax: 08331/150-245
     Mail:  poststelle(at)ag-mm.bayern.de
     Web: www.justiz.bayern.de

 

***

Krankenkasse

Bei Gründung eines Betriebes erhält der Unternehmer von seiner Krankenkasse eine Betriebsnummer. Werden Mitarbeiter beschäftigt, sind diese bei einer Krankenkasse (Ortskrankenkasse, Innungskrankenkasse oder Ersatzkasse) anzumelden. Diese Anmeldung muss unverzüglich nach Einstellung bzw. Übernahme der Mitarbeiter erfolgen und geschieht mithilfe des Vordrucks im Versicherungsnachweisheft.

 

***

Agentur für Arbeit

Bei Beschäftigung von Mitarbeitern muss bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragt werden, die bei der Ausstellung von Versicherungsnachweisen für die Beschäftigten am Ende eines Jahres verwendet werden muss. Auch bei der Übernahme eines bereits bestehenden Betriebs muss eine neue Betriebsnummer beantragt werden, da diese nicht an den Betrieb selbst, sondern an den Inhaber gebunden ist. Der Antragsteller erhält zusätzlich zur Betriebsnummer außerdem ein 'Schlüssel-Verzeichnis'. Die Schlüsselnummern werden für die Anmeldung der Arbeitnehmer bei den Krankenkassen benötigt.

 

***

Fachverband

Fachverbände sind Zusammenschlüsse von Personen, Körperschaften und juristischen Personen unter fachlichen Gesichtspunkten zur Vertretung gemeinsamer Interessen. Eine Mitgliedschaft in einem Fachverband ist freiwillig.

 

***

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften sind Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften gliedert sich die Zuständigkeit nach Unternehmensbranchen. Ihre Aufgabe ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich ausschließlich aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugeordneten Unternehmen.

Unternehmer sind – unhabhängig davon, ob sie Mitarbeiter beschäftigen oder nicht – verpflichtet, der zuständigen Berufsgenossenschaft binnen einer Woche nach Unternehmensgründung die Art und den Gegenstand des Unternehmens, die Zahl der Versicherten, den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten mitzuteilen. In der Regel erfolgt eine Anmeldung bereits über die Gewerbeanmeldung. Ein Exemplar der Gewerbeanmeldung wird über den Landesverband der Berufsgenossenschaften der für die Branche zuständigen Berufsgenossenschaft zugesandt. Durch diese wird dann festgestellt, ob eine Beitragspflicht besteht. Die Beiträge werden nach Ablauf des zu berechnenden Kalenderjahres erhoben.

Eine Liste der gewerblichen Berufsgenossenschaften hält der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) bereit. Ferner kann beim HVBG die zuständige Berufsgenossenschaft erfragt werden.

     Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
     Alte Heerstr. 111
     53754 Sankt Augustin
     Tel.:  02241/231-01
     Fax.: 02241/231-1333
     Mail:  info(at)hvbg.de
     Web: www.hvbg.de

 

***

Finanzamt

Die Anmeldung eines gewerblichen Betriebs erfüllt gleichzeitig die steuerliche Anzeigenpflicht und erfolgt durch die Gewerbeanmeldung bei der Gewerbemeldestelle. Diese unterrichtet dann das zuständige Finanzamt. Freiberufler, die keine Gewerbeanmeldung abgeben, teilen die Aufnahme ihrer freiberuflichen Tätigkeit formlos direkt dem zuständigen Finanzamt mit. Bei der Gründung einer Gesellschaft besteht die Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt und der Gemeinde. Das Finanzamt vergibt eine Steuernummer und übersendet einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin sind Fragen zum Unternehmen, u.a. zum voraussichtlichen Umsatz und Gewinn zu beantworten.

 

    Finanzamt Mindelheim

    Bahnhofstr. 16

    87719 Mindelheim

    Tel.: 08261/9912-0

    Fax: 08261/9912-300

    Mail: poststelle(at)fa-mn.bayern.de

    Web: www.finanzamt-mindelheim.de

          

Finanzamt Memmingen

Bodenseestr. 6

87700 Memmingen

Tel.: 08331/608-0

Fax: 08331/608-165

Mail: poststelle(at)fa-mm.de

Web: www.finanzamt-memmingen.de


 

***

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht die Einhaltung der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes. Vor einer Gründung oder einer Übernahme sollte man sich rechtzeitig beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt erkundigen, ob die geplanten Betriebsräume den Bestimmungen entsprechen.

 

     Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt
     Morellstr. 30d
     86159 Augsburg
     Tel.: 0821/327-01
     Fax: 0821/327-3700
     Mail: gaa(at)reg-schw.bayern.de 
     Web: www.regierung.schwaben.bayern.de

 

***

Bauamt

Wenn bestehende Räumlichkeiten, die bisher anders genutzt waren, künftig als Betriebsräume genutzt werden sollen, muss eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt beantragt werden. Die Planung gewerblicher Um- und Neubauten sollte ebenfalls rechtzeitig mit dem Bauamt der jeweiligen Gemeinde abgestimmt werden.

 

***

Handwerkskammer

Jeder Handwerksbetrieb, der gemäß Handwerksordnung betrieben wird, ist Pflichtmitglied in seiner regional zuständigen Handwerkskammer. Voraussetzung ist die Eintragung in die Handwerksrolle, was wiederum gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationen voraussetzt (Meisterprüfung). Auf Antrag stellt die zuständige Handwerkskammer danach den Bescheid über die Eintragung und die Handwerkskarte aus. Handwerksähnliche Betriebe werden in das Gewerbeverzeichnis eingetragen und erhalten eine Gewerbekarte. Diese Karte wird für das Gewerbeamt benötigt, welches für den Betriebssitz zuständig ist.

 

     Handwerkskammer für Schwaben
     Siebentischstr. 52-58
     86147 Augsburg
     Tel.: 0821/3259-0
     Fax: 0821/3259-1271
     Mail: info(at)hwk-schwaben.de
     Web: www.hwk-schwaben.de

 

***

Statistisches Landesamt

Die Meldung erfolgt für statistische Zwecke. Die erforderlichen Daten werden hierbei automatisch durch das Gewerbeamt regelmäßig weitergeleitet.

 

***

Industrie- und Handelskammer

Alle Unternehmen, mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler (welche nicht ins Handelsregister eingetragen sind), sind zu einer Mitgliedschaft in ihrer regionalen Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtet. Die IHK vertritt die Interessen ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber den Verwaltungsapparaten der Kommunen, Bezirks- und Landesregierungen sowie Politik und Öffentlichkeit.

 

     Industrie- und Handelskammer Schwaben
     Stettenstr. 1 + 3
     86150 Augsburg
     Tel.: 0821/3162-0
     Fax: 0821/3162-323
     Mail: info(at)schwaben.ihk.de
     Web: www.schwaben.ihk.de

 

***

Praxisnahe Unterstützung ...

und persönliche Beratung erhalten Sie außerdem bei den regelmäßigen Veranstaltungen der Aktivsenioren. Aktuelle Termine erfahren Sie in der Rubrik Veranstaltungen.

Informationen zu Fördermöglichkeiten für Existenzgründer finden Sie im Menüpunkt Wegweiser Finanzierung.

Eine gezielte Unterstützung in der Startphase einer Unternehmensgründung bietet das Existenzgründerzentrum Memmingen und Unterallgäu.

Gerne helfen Ihnen auch unsere kompetenten Ansprechpartner der regionalen Wirtschaftsförderung weiter. Kontaktieren Sie uns!

[nach oben]

 
Translator

Aktuelles:

31.01.12 10:05

Kostenlose Beratung für Existenzgründer

Ein kostenloses, vertrauliches Vier-Augen-Gespräch in Sachen Existenzgründung und Existenzsicherung...


31.01.12 00:00

Arbeitslosenquote steigt auf 2,5 Prozent

Zu Beginn des neuen Jahres ist die Arbeitslosenquote auch im Landkreis Unterallgäu angestiegen


19.01.12 15:13

Auslandsmesseprogramm der Bundesrepublik Deutschland 2012

Förderprogramm unterstützt Firmen bei der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen "made in...


19.01.12 15:02

Messeprogramm junge innovative Unternehmen

Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen


12.01.12 16:42

IHK-Bildungshaus Schwaben

Neues Weiterbildungsprogramm 2012


zum Archiv ->
[Alle Meldungen]
Presse