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Interkommunale Gewerbegebiete

Veränderungen äußerer Rahmenbedingungen sowie der wirtschaftliche Strukturwandel stellen das Unterallgäu vor ein Reihe von Herausforderungen. Wie im Regionalen Entwicklungskonzept festgehalten, werden ohne steuernde und vorausschauende Maßnahmen die harten und weichen Standortfaktoren gefährdet. Die Sicherung und Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur gilt dabei als ein fest gesetztes Entwicklungsziel. Gerade im Hinblick auf die Globalisierung und Europäisierung ist heutzutage nicht mehr ausschließlich die Standortqualität der einzelnen Gemeinde entscheidend, vielmehr rückt die gesamte Region in den Mittelpunkt der Betrachtung ('Europa der Regionen,' 'Wettkampf der Regionen').

 

In Bezug auf die gewerbliche Entwicklung des Landkreises wurden im Regionalen Entwicklungskonzept diesbezüglich folgende Handlungsgrundsätze definiert:1

  • Alle Bestrebungen, Initiativen und Maßnahmen der übergemeindlichen Zusammenarbeit werden vom Landkreis besonders unterstützt.

  • Bei gemeindlichen Gewerbegebietsausweisungen wird eine interkommunale Abstimmung angestrebt.

  • Die überregionalen Verkehrsverbindungen sichern die Wirtschaftskraft und den Wohlstand des Landkreises, bringen aber auch Belastungen, die nur im kommunalen Verbund über die Grenzen der Gemeinden und des Landkreises hinaus gemeinsam gelöst werden könen.

Als Grundvoraussetzung einer gemeindeübergreifenden Gewerbeflächenausweisung gilt es ein gegenseitiges Misstrauen der Kommunen (Kirchturmdenken, Furcht vor einer Abwerbung von Betrieben & Einwohnern, usw.) weitgehend abzubauen, miteinander in Kontakt zu treten und den Dialog zu suchen, und das sowohl auf politischer Ebene als auch im Bereich der Verwaltungen. Zudem müssen die drei Grundprinzipien der Freiwilligkeit, Gleichheit sowie Brüderlichkeit stets gewahrt bleiben.

Interkommunale Gewerbegebiete bringen vielfältige Vorteile mit sich:

  • Das Kostenrisiko für die Erschließung solcher Gebiete verteilt sich auf mehrere Schultern. Finanziell ohnehin stark belastete Gemeinden werden entlastet.
  • Ein teils ruinöser Wettbewerb unter den Kommunen um die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und Arbeitsplätze kann vermieden werden. Unnötige Flächenausweisungen und nicht refinanzierbare Erschließungskosten werden somit reduziert!
  • Attraktivere Gewerbegebiete können entwickelt, Fläche eingespart und durch Konzentration auf geeignete Standorte einer weiteren Zersiedlung entgegengewirkt werden.
  • Die eigene Position der Gemeinde kann angesichts eines zunehmend verschärften Standortwettbewerbs durch gemeinsame Vermarktung deutlich gestärkt werden.
  • Gemeinden mit geringer Lagegunst können sich an besser gelegenen Standorten beteiligen.

1 Regionales Entwicklungskonzept (REK) der LAG Kneippland® Unterallgäu; S.36-37

 
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