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Flächenrecycling und Altlastensanierung

Laut Definition des Ingenieurtechnischen Verbands Altlasten e.V. (ITVA) umschreibt der Begriff Flächenrecycling "die nutzungsbezogene Wiedereingliederung solcher Grundstücke in den Wirtschafts- und Naturkreislauf, die ihre bisherige Funktion und Nutzung verloren haben [...] mittels planerischer, umwelttechnischer und wirtschaftspolitischer Maßnahmen." Eine solche Reaktivierung ungenutzter Flächen beginnt dabei mit der Baufreimachung und endet mit der erfolgreichen Vermarktung.

 

Das Flächenrecycling stellt eine Alternative zum Bauen auf der 'grünen Wiese' dar und ist damit wichtiger Bestandteil eines nachhaltigen Bodenwirtschaftens. Die Wiedernutzung brachliegender Flächen bietet vielfältige Chancen, die Attraktivität und Lebensqualität einer Stadt oder Gemeinde nachhaltig zu verbessern und sowohl in ökologischer, wirtschaftlicher als auch städtebaulicher Hinsicht zu profilieren.

 

Doch häufig stellt die genannte Wiedereingliederung brachliegender Grundstücke die betroffenen Gemeinden vor große Herausforderungen, insbesondere im Falle von Altlasten und den damit einhergehenden Kosten für deren Beseitigung. Doch tatsächlich handelt es sich bei Altlastenbewältigung und Flächenrecycling um wichtige Investitionen in die Zukunft. Vor dem Hintergrund, dass bereits der Verdacht, es könnte eine Altlast vorliegen, ausreicht, um Bürger zu verunsichern, Planungen zu stoppen und Investoren abzuschrecken, ist grundsätzlich jedem Altlastenverdacht nachzugehen.

Ratgeber für Kommunen und Investoren

Vor diesem Hintergrund hat das bayerische Landesamt für Umwelt einen Ratgeber für Kommunen und Investoren entwickelt. Er zeigt mit vielen Tipps zur richtigen Herangehensweise die Schritte auf, die auf dem Weg von der altlastenbehafteten Brachfläche zur neuen Flächennutzung von Bedeutung sind.

 

Die notwendigen Verfahrensschritte werden zudem vom Freistaat Bayern und der Europäischen Union durch eine Reihe von Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten unterstützt.

Altlastensanierung: Finanzierung und Förderung

Amtsermittlung
Die Kosten für die Ermittlungen von Amts wegen (Erhebung der Flächen zur orientierenden Untersuchung) werden i.d.R. vom Freistaat getragen. Die Kosten für die Detailuntersuchung sowie der ggf. notwendigen Sanierung sind dagegen vom Verpflichteten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG (i.d.R. Verursacher oder Grundstückseigentümer) aufzubringen. Die Verantwortlichen sind jedoch - soweit überhaupt noch feststellbar - häufig nicht zahlungsfähig. Die Kosten notwendiger Ersatzvorhaben übernehmen dann die öffentlichen Haushalte. Für diese Fälle kommen je nach Einzelfall weitere Finanzierungshilfen in Frage:

 

Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB mbH)
Unterstützung für Landkreise und kreisfreie Gemeinden bei der Finanzierung der Sanierung gewerblicher und industrieller Altlasten gibt es über die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB)

 

Finanzausgleichsgesetz
Landkreise und kreisfreie Städte können nach Artikel 7 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) ergänzende Finanzzuweisungen für Ersatzvornahmefälle erhalten. Es können Kosten erstattet werden, die eine Eigenbeteiligung der Kommunen von 2 € pro Einwohner und Jahr übersteigen. Die anstehenden Maßnahmen müssen in die Liste der fachlich vordringlichsten Vorhaben, die das Umweltministerium führt, aufgenommen sein.

 

Unterstützungsfonds
Die Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien regelt der Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (BayBodSchG). Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.Mai 2006 und der Ausführungsverordnung (Unterstützungsfonds-Verordnung - UStützV) nach Art. 13a Abs. 4 BayBodSchG zum 01. Juni 2006 können die kreisangehörigen Gemeinden bei der Erkundung und Sanierung ihrer ehemaligen Hausmülldeponien finanziell entlastet werden (Für weitere Informationen hier klicken).

 

EU-Förderung von kommunalen Flächenrecycling-Projekten
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bietet im bayerischen Operationellen Programm (OP) zum Ziel 'Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung' (RWB) 2007-2013 die Möglichkeit, kommunale Flächenrecyclingmaßnahmen zu fördern. Hierfür stehen in der Programmperiode 2007 bis 2013 EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt 6,5 Mio. € zur Verfügung. Es handelt sich um das Nachfolgeprogramm des Ziel 2-Programms 2000-2006, Maßnahme 3.2b 'Flächenrecycling, Altlastensanierung und Altlastenforschung' (Für weitere Informationen zur EU-Förderung der Altlastensanierung hier klicken).

 
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